Aktuelle Information zu Corona

Mit der MI 20|2021 haben wir Sie über die wichtigsten Änderungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung zum 16.07.2021 informiert. Wir möchten Ihnen nun mitteilen, dass das Sächsische Kabinett am 20.07.2021 die Verlängerung dieser Verordnung beschlossen hat. Diese gilt nun unverändert vom 28. Juli bis 25. August. Im Mitgliederbereich unter Fachinformation Corona finden Sie noch einmal die MI 20/2021 sowie die aktuelle Fassung der Verordnung vom 26.07.2021. Bitte beachten Sie die entsprechend geltenden Regelungen.