Energiegipfel der Sächsischen Staatsregierung – VSWG-Vorstand Mirjam Philipp nahm als Vertreterin für die Wohnungswirtschaft teil

Auf Einladung von Ministerpräsident Michael Kretschmer kamen am 1. September 2022 in der Staatskanzlei rund 50 Vertreterinnen und Vertreter der Sächsischen Staatsregierung, der Wirtschaft, Energieversorger, Wohnungswirtschaft, Kommunen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und der Verbraucherschutzzentrale zum Energiegipfel zusammen.

Foto: © Pawel Sosnowski

Im Mittelpunkt des Energiegipfels stand der gemeinsame Austausch zur aktuellen Situation der Sicherheit und Kosten der Energieversorgung. Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer über die Auswirkungen der Energiekrise und mögliche Lösungsansätze sowie Handlungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene. Im Ergebnis des Energiegipfels wurde von der Staatsregierung eine „Gemeinsame Erklärung zur Energiekrise“ im Anschluss des Treffens veröffentlicht.

Diese Erklärung haben wir zur Kenntnis genommen, teilen aber die Inhalte nicht uneingeschränkt. Im offenen Gespräch wurden durch VSWG-Vorstand Mirjam Philipp die Positionen dargelegt. Dabei ging es im Wesentlichen um das Handling der Betriebskostenabrechnung in 2023, wo mit erheblichen Forderungsausfällen zu rechnen ist. Ein Kündigungsmoratorium ist keine Lösung, sondern nur ein Effekt. Ferner muss die Regelung des § 560 BGB zur rechtssicheren mehrmaligen Erhöhung der Vorauszahlung umgestaltet werden. Im Großen vermisst der VSWG aber die Linie, die den Menschen und den Mietern eine Orientierung gibt. Beispiel Gasumlage-Durcheinander und die im Hintergrund immer weiter steigenden Preise. Hier muss Verbindlichkeit für die Menschen rein gebracht werden, z. B. durch eine Einführung eines Energiepreisdeckels in ausgewogener Ausgestaltung. Die Wohnungsgenossenschaften sind in ihrer Sandwichposition bei der Betriebskostenabrechnung unverändert schlimmstenfalls in einem Liquiditätsproblem. Hier ist etwas Licht am Ende des Tunnels durch den Betriebsmittelkredit vom Land. Aber auch das ist nur ein Kredit, der zurückgezahlt werden muss. Ferner muss diese Situation mit weniger Bürokratie und Verwaltungsmaßnahmen wie jetzt in der unausgegorenen Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) gelöst werden. Wir stehen für Gespräche jederzeit zur Verfügung, um gemeinsam umsetzbare Lösungen zu finden. Daher bitte vorher mit uns reden und dann erlassen.