Kurzfristige Gesprächsrunde in der Staatskanzlei mit Ministerpräsident und Ministern unter Teilnahme des VSWG über die aktuelle und prospektive Lage in der Energieversorgung, die Preisentwicklung und deren Auswirkungen auf die Verbraucher

Am 18. Juli 2022 nahm VSWG-Vorstand Mirjam Philipp an einer kurzfristig angesetzten Gesprächsrunde in der Staatskanzlei teil, zu der der Ministerpräsident zusammen mit den Staatsministern Günther, Dulig und Schuster sowie Vertreter der Energieversorger, den SSG , den SLKT und den VSWG als einzigen Vertreter der sächsischen Wohnungswirtschaft eingeladen hatte.

Bei dem Krisengespräch mit rund 30 Teilnehmern vorwiegend aus der Energiewirtschaft ging es am Montagabend um die Sicherstellung der Energieversorgung im Freistaat Sachsen und mögliche Szenarien, die eintreffen können. Als einziger Vertreter der Wohnungswirtschaft war der VSWG eingeladen worden. Ein wichtiges Signal, denn hier gehört die Wohnungswirtschaft dazu. VSWG-Vorstand Mirjam Philipp betonte in der Runde die Brisanz der Situation nicht nur für die Energieversorger, sondern auch und gerade für die Wohnungswirtschaft am Ende der Kette: Die Wohnungsgenossenschaften sind als Vorleister der Energiekosten gegenüber den Versorgern in der vertraglichen Pflicht und können grundsätzlich erst nach Ablauf des Abrechnungsjahres die Betriebskosten beim Verbraucher abrechnen. Dies führt in der aktuellen Situation zu Liquiditätsengpassen bei den Wohnungsgenossenschaften, die dringend über (frei)staatliche Hilfe, z. B. durch zinsfreie und unbesicherte Betriebsmittelkredite aufzufangen sind. Von gleicher Brisanz ist die Situation der Verbraucher als nicht geringe Größe der Bewohner von Genossenschaftswohnungen. Hier sind Menschen mit einem „normalen“ Einkommen betroffen, für die die dramatische Energiepreissteigerung nahezu existenzielle Folgen haben kann. Mit wichtiger Signalwirkung ist hier ein schnelles Handeln der Politik erforderlich, um Preissicherheit und Preisverlässlichkeit zu geben. Ein Lösungsansatz ist z. B. eine Begrenzung der Umlage der Gaspreise auf die Verbraucher durch eine befristete und prozentuale Orientierung an der Nettokaltmiete.