SEMINARANGEBOT

Das Bildungsangebot des VSWG bietet eine Fülle an Informationen und Neuerungen aus den Bereichen Betriebswirtschaft/Rechnungswesen/Steuern, Recht/Bestandsmanagement, Technik/Bauen/Energie, EDV, Marketing/Kommunikation, Sozial-/Gesundheitsmanagement und Führung/Ausbildung/Personal.

Mit unseren Seminaren wollen wir Sie unterstützen, die Herausforderungen, die vor Ihnen stehen, professionell zu meistern. Wir sind sicher: Auch für Sie und Ihr Team ist etwas dabei. Überzeugen Sie sich selbst.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Herzlich willkommen zu unseren Seminaren!

Informationen zur Fort- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter finden Sie hier.

29.10.2024 RECHT / BESTANDSMANAGEMENT

Wer soll das bezahlen? WEG: Instandsetzungen – bauliche Veränderungen – privilegierte Maßnahmen

Termin:

Dienstag, 29. Oktober 2024 , 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

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Immer wieder gibt es in Eigentümergemeinschaften erhebliche Streitigkeiten, wie mit diesen
Begriffen umzugehen ist und wer die Maßnahmenvbezahlen soll.

Der einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft? Die Eigentümer werden den Verwalter sehr genau
überprüfen, ob er sie richtig beraten hat und die richtige Entscheidung getroffen wurde. Der
Verwalter muss ein Experte bei der Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
sein.

Jetzt ist eine intensive Beratungstätigkeit des Verwalters von Nöten. Nicht zuletzt spielt die
Finanzierung solcher Maßnahmen eine wichtige Rolle. Der Verwalter muss auch erläutern können,
wie mit den privilegierten Maßnahmen umzugehen ist.

Dieses Seminar soll den Verwaltern mehr Sicherheit geben, die fachlich und rechtlich richtige
Entscheidung zu treffen.

INHALT

• Aktuelle Rechtsprechung
• Was hat sich durch das WEmoG verändert?
• Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum
• Wie ist mit zwingenden Gemeinschaftseigentum umzugehen, wenn das in der
  Teilungserklärung dem Sondereigentum zugeordnet ist?
• Was ist bei Fenstern zu beachten
• Instandsetzungen: Was ist zu beachten, wenn Eigentümer diese selbstständig
  durchführen?
• Wer trägt die Kosten?
• Bauliche Änderungen – wie handeln? Müssen wir namentlich abstimmen?
• Bauliche Änderungen wer ja sagt – zahlt auch!
• Was ist los mit den privilegierten Maßnahmen? Was heißt jeder Eigentümer kann Sie
  verlangen? Wer trägt die Kosten?
• Anfechtbare und nichtige Beschlüsse
• Wie finanzieren wir die Maßnahmen? Sonderumlagen oder Kredite?
• Ist der Griff in die Erhaltungsrücklage immer richtig?
• Muss der Verwalter einen Instandsetzungsplan aufstellen?

HINWEIS

Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet.

REFERENT

Erhard Abitz
Haus- und Wohnungseigentumsverwalter, Unternehmensberater a.D. und Fachbuchautor, Hönow