
SEMINARANGEBOT
Das Bildungsangebot des VSWG bietet eine Fülle an Informationen und Neuerungen aus den Bereichen Betriebswirtschaft/Rechnungswesen/Steuern, Recht/Bestandsmanagement, Technik/Bauen/Energie, EDV, Marketing/Kommunikation, Sozial-/Gesundheitsmanagement und Führung/Ausbildung/Personal.
Mit unseren Seminaren wollen wir Sie unterstützen, die Herausforderungen, die vor Ihnen stehen, professionell zu meistern. Wir sind sicher: Auch für Sie und Ihr Team ist etwas dabei. Überzeugen Sie sich selbst.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Herzlich willkommen zu unseren Seminaren!
Informationen zur Fort- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter finden Sie hier.
Der betreute Mieter
Das Seminar bietet praxisorientierte Informationen über alle mietrechtlichen und
betreuungsrechtlichen Fragestellungen bei bestehender Betreuungsbedürftigkeit oder im
Betreuungsfall eines Mieters. Behandelt werden sowohl die gesetzliche Betreuung nach § 1896 ff. BGB,
als auch die rechtsgeschäftliche Vertretung, insbesondere die Vorsorgevollmacht.
Das Seminar wird durch die Vermittlung von Grundlagen des Betreuungs- und Vertretungsrechts
sowie der aktuellen gerichtlichen Entscheidungen bestimmt und setzt Vorkenntnisse im Mietrecht
voraus. Daneben werden die zum 01.01.2023 in Kraft getretenen Neuregelungen des Gesetzes
zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts erörtert.
Mietverhältnisse, bei denen es sich beim Mieter um eine betreute Person handelt, sind in Konfliktfällen
wie fristlose Kündigung und Mieterhöhung abweichend von der üblichen Herangehensweise zu
behandeln. Wer ist Adressat der Kündigung, wer des Mieterhöhungsverlangens? Welche Anforderungen
sind an das Bestehen von Kündigungsgründen, beispielsweise bei „Vernachlässigung der Mietsache“,
„Beschädigung der Mietsache – auch durch Unterlassen“, „Störung des Hausfriedens?“ zu stellen?
Gibt es Abweichungen zur „normalen“ Intensität von Beeinträchtigungen? Kann das Mietverhältnis
gekündigt werden, wenn der Betreuer einer Modernisierungsankündigung unter Hinweis auf den
krankhaft, manischen Zustand des Betreuten widerspricht?
Vor diesem Hintergrund bildet die Lösung von Problemfällen, die häufig in der Praxis vorkommen,
neben den eigenen Fällen der Teilnehmer, den Schwerpunkt des Seminars.
INHALT
Grundlagen des Betreuungs- und Vertretungsrechts:
• § 1896 BGB: Betreuungsverfahren, Betreuungsbehörden, Betreuerbestellung, einstweilige Anordnung
• Streitfall: Anspruch des Vermieters auf Verfahrenspfleger/Betreuerbestellung
• Rechtsmittel gegen Ablehnung der Betreuung
• Der Aufgabenkreis Wohnungsangelegenheiten; Aufgaben des Betreuers (Rechte, Pflichten),
Betreuerwechsel, Haftung des Betreuers, Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den
Betreuer direkt; Abschluss und Beendigung von Miet- und Betreuungsverträgen; gerichtliche
Genehmigungen
• Vorsorgevollmacht; Formanforderungen; bedingte und transmortale Vollmachten; Vollmachten und
Erbeinsetzung; Vorsorgevollmacht neben gesetzlicher Betreuung
Aktuelle Rechtsprechung: „Betreuungsfälle im Mietverhältnis“
• Zugangsprobleme bei Abmahnung, Kündigung, Mieterhöhung,
Betriebskostenabrechnung (AG, LG)
• Richtiger Adressat einer Wohnraumkündigung, Anforderungen an die Kündigung durch den Betreuer
• Streitfall Modernisierung: Härtefalleinwand wegen Modernisierungsumfang (BGH)
• Anforderungen an die Kündigungsgründe „Vernachlässigung der Mietsache“,
„Beschädigung der Mietsache – auch durch Unterlassen“, „Störung des Hausfriedens“ (AG, LG, BGH)
• Problem: Beweisfälligkeit bei Störungen: Anforderungen an ein Störungsprotokoll (BGH)
• Streitfall Schuldunfähigkeit des Mieters: „Was zu viel ist, ist zu viel.“ (BGH)
• Streitfall Zwangsvollstreckung: Sicherstellung der Vollstreckung versus angekündigtem
Suizid und unzumutbaren Gesundheitsbeeinträchtigungen (BGH)
HINWEIS
Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet.
REFERENT
Mario Viehweger
Fachanwalt für Erbrecht, Starke & Viehweger Rechtsanwälte, Dresden