
SEMINARANGEBOT
Das Bildungsangebot des VSWG bietet eine Fülle an Informationen und Neuerungen aus den Bereichen Betriebswirtschaft/Rechnungswesen/Steuern, Recht/Bestandsmanagement, Technik/Bauen/Energie, EDV, Marketing/Kommunikation, Sozial-/Gesundheitsmanagement und Führung/Ausbildung/Personal.
Mit unseren Seminaren wollen wir Sie unterstützen, die Herausforderungen, die vor Ihnen stehen, professionell zu meistern. Wir sind sicher: Auch für Sie und Ihr Team ist etwas dabei. Überzeugen Sie sich selbst.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Herzlich willkommen zu unseren Seminaren!
Informationen zur Fort- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter finden Sie hier.
Online-Seminar: Vorsorgevollmacht im Mietrecht
Legt eine Person eine Vorsorgevollmacht oder eine andere Vollmacht vor, ist der Vermieter
verpflichtet, die Auszahlung an den Bevollmächtigten vorzunehmen. Denn dieser vertritt
den Mieter. Grundsätzlich darf der Rechtsverkehr auf die Bevollmächtigung desjenigen vertrauen,
welcher eine Vollmachtsurkunde vorlegt; dieser Rechtsschein wird lediglich zerstört, wenn der
Dritte gem. § 173 BGB das Erlöschen der Vertretungsmacht bei der Vornahme des Rechtsgeschäfts
kennt oder hätte kennen müssen. In der Praxis haben sich Problemschwerpunkte im Zusammenhang
mit dem Einsatz einer Vorsorgevollmacht herausgebildet, welche nunmehr verstärkt auch Gegenstand
gerichtlicher Entscheidungen geworden sind.
INHALT
• Grundsätze zur Vorsorgevollmacht
- Rechtssicher erkennen, ob eine Vollmacht wirksam errichtet wurde
- Die bedingte Vollmacht – wenn der Bevollmächtigte „nicht mehr kann, wie er will“
- Was gilt, wenn die Vollmacht widerrufen wurde?
- Wie ist vorzugehen, wenn der Bevollmächtigte erklärt, dass der Widerruf wegen
Geschäftsunfähigkeit nicht wirksam sei?
• Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung, § 1814 BGB
- Die Altersvorsorgevollmacht zur Vermeidung der gesetzlichen Betreuung
- Anregung der Betreuung trotz Vorsorgevollmacht?
- Neu seit 2023: Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuer, § 1820 BGB
- Haftung des Vermieters für die Kosten eines Betreuungsverfahrens bei (grundloser)
Zurückweisung einer Vorsorgevollmacht
• Vorsorgevollmacht und Tod des Mieters
- Vollmacht über den Tod hinaus?
- Wenn der Alleinerbe des Mieters eine Vollmacht, aber keinen Erbschein hat
- Wenn der Bevollmächtigte nur Miterbe ist
- Vorsorgevollmacht bei Tod des Genossenschaftsmitglieds
REFERENT
Mario Viehweger
Fachanwalt für Erbrecht, Partner der Kanzlei Hirsch, Thiem & Collegen Rechtsanwälte, Dresden
HINWEIS
Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet.