SEMINARANGEBOT
Das Bildungsangebot des VSWG bietet eine Fülle an Informationen und Neuerungen aus den Bereichen Betriebswirtschaft/Rechnungswesen/Steuern, Recht/Bestandsmanagement, Technik/Bauen/Energie, EDV, Marketing/Kommunikation, Sozial-/Gesundheitsmanagement und Führung/Ausbildung/Personal.
Mit unseren Seminaren wollen wir Sie unterstützen, die Herausforderungen, die vor Ihnen stehen, professionell zu meistern. Wir sind sicher: Auch für Sie und Ihr Team ist etwas dabei. Überzeugen Sie sich selbst.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Herzlich willkommen zu unseren Seminaren!
Informationen zur Fort- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter finden Sie hier.
Verjährung im Baurecht
Ansprüche (und nur diese) unterliegen der Verjährung. Nach Ablauf einer vom Gesetz bestimmten
Frist kann der Schuldner die Leistung verweigern. Er muss es aber auch nicht. Diese Rechtsfolge
tritt nicht automatisch kraft Gesetzes nach Ablauf der dafür vorgesehenen Frist ein. Vielmehr muss
sich der Schuldner hierauf ausdrücklich berufen – er muss die Einrede der Verjährung erheben,
wenn er den Eintritt der Verjährung für seine Rechtsposition ausnutzen möchte.
Kenntnisse des Verjährungsrechts sind für alle am Bau Beteiligten wichtig. Diejenigen, die Ansprüche
geltend machen möchten, müssen sich darüber vergewissern, wie viel Zeit sie zur Verfügung haben
und welche Maßnahmen sie ergreifen müssen, um den Eintritt der Verjährung zu verhindern. Aber
auch alle diejenigen, die Ansprüche gegen sich befürchten müssen, tun gut daran zu wissen, ob es
Sinn macht, sich auf Verjährung zu berufen oder auch nicht.
Das Seminar arbeitet strukturiert anhand von Beispielen aus der Rechtsprechung der Gerichte alles
für die Beurteilung von Verjährungsfragen nötige Praxiswissen auf.
INHALT
• Einführung in die Grundlagen
- Einige Begriffe und kurzer Rückblick
- Die regelmäßige Verjährung und ihr Beginn
- Nicht der regelmäßigen Verjährung unterliegende Ansprüche
• Verjährung von Ansprüchen beim Werk- bzw. Bauvertrag
- Exkurs I: Werk- und Bauvertragsrecht
- Exkurs II. Bürgerliches Gesetzbuch oder VOB/B
- Einige baurechtliche Ansprüche und ihre Verjährung
- Problem: Verjährung von Mängelansprüchen bis zur Abnahme
- Verjährung der Ansprüche aus Bürgschaften
• Hemmung, Ablaufhemmung und Neubeginn der Verjährung
- Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung
- Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Verjährung im
Selbständigen Beweisverfahren
- Weitere Hemmungstatbestände
- Neubeginn der Verjährung
- Exkurs: Mängelanzeige nach § 13 Abs. 5 VOB/B
- Exkurs: Hinweise zum Lauf der Verjährungsfrist im Abnahmeprotokoll
REFERENT
Dr. Dirk Fischer
Rechtsanwalt, Partner der Sozietät SES Berlin Rechtsanwälte und Notare
HINWEIS
Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet.