SEMINARANGEBOT
Das Bildungsangebot des VSWG bietet eine Fülle an Informationen und Neuerungen aus den Bereichen Betriebswirtschaft/Rechnungswesen/Steuern, Recht/Bestandsmanagement, Technik/Bauen/Energie, EDV, Marketing/Kommunikation, Sozial-/Gesundheitsmanagement und Führung/Ausbildung/Personal.
Mit unseren Seminaren wollen wir Sie unterstützen, die Herausforderungen, die vor Ihnen stehen, professionell zu meistern. Wir sind sicher: Auch für Sie und Ihr Team ist etwas dabei. Überzeugen Sie sich selbst.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Herzlich willkommen zu unseren Seminaren!
Informationen zur Fort- und Weiterbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter finden Sie hier.
Online-Seminar: Der zahlungsunwillige Mieter – vom Mietrückstand zur erfolgreichen Vollstreckung
Das Vertragsverhältnis zwischen Mieter/Mitglieder und Vermieter leidet bei Zahlungsrückständen,
wie z. B. Miete, Nebenkosten, Genossenschaftsanteil. In diesen Fällen stehen dem Vermieter
verschiedene Lösungswege zur Verfügung.
Im Seminar werden verschiedene Möglichkeiten für den Vermieter aufgezeigt, Forderungen
beizutreiben, den störenden Mieter/Mitglieder los zu werden und das Mietobjekt heraus zu bekommen.
INHALT
• Außergerichtlich
- Der Zahlungsrückstand: Mahnung oder Kündigung? Wann ist was sinnvoll?
- Sicherungsmittel/Pfandrechte des Vermieters
- Früherkennung: regelmäßige Kommunikation mit dem Mieter
• Gerichtlich
- Mahnbescheid/Anspruchsbegründung wegen Zahlungsverzuges?
- Insolvenz des Mieters
- Räumungs-/Zahlungsklage
• Zwangsvollstreckung
- Vorgehen bei Vorliegen eines Vollstreckungstitels
- Klassische Räumung vs. beschränkter Vollstreckungsauftrag gem. § 885a ZPO
- Abgabe Vermögensauskunft, was kann dieser für die weitere Vollstreckung
entnommen werden?
- Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, auf welche Formulierungen ist zu achten?
REFERENT
Tobias Keller
Fachanwalt für Familienrecht, Erbrecht, Immobilien- und Mietrecht, Grundstücksrecht
Pöppinghaus : Schneider : Haas Rechtsanwälte PartGmbB
HINWEIS
Dieses Seminar ist zur Weiterbildung von Wohnimmobilienverwaltern gemäß § 15 b Abs. 1 MaBV geeignet.