Zahl des Quartals 3/2026

Erläuterung

Festzuhalten bleibt, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle eine einvernehmliche Lösung mit den Mietschuldnern gefunden werden kann. So können beispielsweise Ratenzahlungsvereinbarungen oder angemessen angepasste Betriebskostenvorauszahlungen dazu beitragen, dauerhaften Mietrückständen vorzubeugen.

Darüber hinaus erkennen die Genossenschaften durch Kümmerer oder eigene Sozialarbeiter drohende Zahlungsschwierigkeiten häufig frühzeitig, wodurch präventive Maßnahmen ergriffen und Mietschulden vielfach vermieden werden können.

Insgesamt sind die Mietschulden daher als überschaubar einzustufen und betragen rund 0,6 % der Umsatzerlöse.