Weiterbildung für Aufsichtsräte
Als Kontrollorgan des Vorstandes obliegen dem Aufsichtsrat gesetzlich vorgeschriebene Pflichten hinsichtlich seiner Qualifikation und der Qualität seiner Arbeit. Viele der Aufsichtsratsmitglieder unserer Genossenschaften sind nicht nur qualifiziert, sondern auch bestrebt, ein hohes Maß an Qualifizierung aufrechtzuerhalten und deren inhaltliche Umsetzung im Gleichlauf zu geänderten gesetzlichen Anforderungen stets auf aktuellem Niveau zu halten.
Wir versuchen als Verband mit der seit Jahren etablierten Konferenz der Aufsichtsräte regelmäßig zur Fortbildung beizutragen. Dennoch ist bei vielen Aufsichtsratsmitgliedern der Wunsch da, der Fortbildungspflicht umfassender nachzukommen. Da das Aufsichtsratsamt in unseren Mitgliedsgenossenschaften überwiegend ein Ehrenamt ist, ist Zeitmangel oft ein Grund, an den bundesweit angebotenen Veranstaltungen unterschiedlichster Ausprägung nicht teilnehmen zu können. Ferner ist es unserer Meinung nach wichtig, das kritische Vertrauen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat nicht durch übereifrige und verwirrende Informationszufuhr zu beeinträchtigen. Dieses Kriterium kann nicht jeder Anbieter erfüllen.
Daher möchten wir Sie auf die Möglichkeit von
Inhouseschulungen für den Aufsichtsrat
durch den Verband mit verbandseigenen Referenten nochmals aufmerksam machen. Dieses Angebot wurde in der Vergangenheit durch unsere Mitgliedsunternehmen bereits gern genutzt. Es ist sowohl als grundlegendes Seminar, das z. B. auch neu gewählten Aufsichtsratsmitgliedern erforderliches Wissen vermitteln könnte, aber auch als individuell auf Ihre Genossenschaft und auf die Informationsbedürfnisse Ihres Aufsichtsrats zugeschnittenes Angebot zu verstehen.
Die „Basisversion“ der Inhouseschulung beinhaltet so z. B. folgende Themen:
Wahl und Zusammensetzung seiner Mitglieder
Innere Ordnung
- Geschäftsordnung
- Funktionen der Aufsichtsratsmitglieder
- Beschlussfassung
- Protokollierung der Beschlüsse
- Aufgabenverteilung, der Aufsichtsratsvorsitzenden
- Informationsaustausch im Aufsichtsrat
- Bildung von Ausschüssen
Besondere Aufgaben des Aufsichtsrats
- Überwachung des Vorstandes
- Mitwirkung bei bestimmten zustimmungspflichtigen Geschäften
- Abschluss von Anstellungs- und sonstigen Verträgen mit Vorstandsmitgliedern
Aufsichtsrat und Versammlung
- Einberufung der Versammlung
- Leitung der Versammlung
- Protokollierung
- Handelsrechtliche Grundlagen
- Das Zusammenwirken von Aufsichtsrat und Abschlussprüfung
- Die Prüfung des Jahresabschlusses durch den Aufsichtsrat
- Besteuerung von Genossenschaften nach allgemeinen Grundsätzen (Körperschaft- und Gewerbesteuer)
- Besteuerung von Vermietungsgenossenschaften im Besonderen (Steuerbefreiung/ partielle Steuerpflicht)
- Umsatzsteuer im Vermietungsgeschäft und bei Leistungen in dessen Gefolge
- Aufsichtsratsvergütung – steuer- und abgabenrechtliche Beurteilung
Vielleicht haben wir Ihr Interesse geweckt. Gerne können Sie sich mit uns in Verbindung setzen und wir gestalten gemeinsam ein Fortbildungsprogramm speziell für Ihren Aufsichtsrat.
Die Inhouseschulungen werden nach Ihren Anforderungen inhaltlich und organisatorisch gestaltet und daher individuell kalkuliert, wir erstellen Ihnen gern ein Angebot.