Elektronische Mitgliedsbestätigung bei Meldung zur Sozialverischerung

Bisher haben Arbeitnehmer bei der Aufnahme einer Beschäftigung dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Krankenkasse vorzulegen.
Mit dem 7. SGB IV-Änderungsgesetz werden der gesetzliche Rahmen und das Verfahren zum 1. Januar 2021 optimiert.
In der Mitgliederinformation finden Sie eine Übersicht zum Verfahren.