Kosten für Mieter steigen durch gesetzliche Auflagen monatlich um 210 Euro an – Belastungen der Wohnungswirtschaft führen zu Liquiditätslücken, Betriebsmittelkredite ohne Strafzinsen sind notwendig

Die gewaltigen Herausforderungen, die im Augenblick die Wohnungswirtschaft bewältigen muss, bestehen nicht nur in der Energiepreisexplosion, sondern sind in Summe auch durch den Gesetzgeber hausgemacht. So gibt ein Blick auf die seit 01.01.2022 auferlegten Regelungen ein besorgniserregendes Bild, nicht nur in Auswirkung für die Wohnungsgenossenschaften, sondern damit natürlich auch für deren Mitglieder und Mieter.

„Schon vor der Energiekrise und jetzt erst recht haben sich die Belastungen für die Wohnungswirtschaft und damit auch für die Mieter und Mitglieder in einem kaum mehr erträglichen Maße aufsummiert. Die Spannbreite reicht dabei von geschaffenen mittelbaren und unmittelbaren Investitionshemmnissen, über Preistreiber für Betriebskosten bis hin zu unerträglichen verwaltungstechnischen Belastungen für unsere Wohnungsgenossenschaften, die Kapazitäten binden, Geld kosten und deren Sinnhaftigkeit oft anzuzweifeln sind. In Summe reden wir hier für die Mieter und Mitglieder von 3,50 Euro/m2 Wohnfläche mehr, was für die allermeisten schlicht nicht bezahlbar sein wird“, so Mirjam Philipp, Vorstand des VSWG.

 

Das sind z. B. für eine 60 m2 Durchschnittswohnung 210 Euro pro Monat mehr. Auf das Jahr betrachtet sind dies 2.520 Euro on Top, die neben den steigenden Energiekosten durch eine unterjährige Verbrauchsinformation (UVI), durch die kommende die CO2-Umlage, durch verpflichtende Maßnahmen der seit 1. September 2022 geltenden Kurzfristenergie-Sicherungsmaßnahmen Verordnung (EnSikuMaV), der avisierten Gasumlage und der zu beschließenden Heizungsüberprüfung anfallen. Die Kosten bringen letztendlich Mieter in finanzielle Nöte und versetzen vorweg einige Wohnungsgenossenschaften zusätzlich unter wirtschaftlichen Druck, wo sie doch schon durch die Vorfinanzierung der Energiekosten in Liquiditätsengpässe kommen können. In Anbetracht der besorgniserregenden Situation müssen Wohnungsgenossenschaften mit Forderungsausfällen spätestens bei der kommenden Betriebskostenabrechnung rechnen. Eine unerträgliche Perspektive für beide Seiten, die keine Perspektive ist.

„Das dritte Entlastungspaket ist zwar ganz nett, aber unsere Wohnungsgenossenschaften und deren Mitglieder brauchen eine klare Orientierung, wann bei der Energiepreisentwicklung zig ist. Dies kann nur über einen anreizorientierten Energiepreisdeckel erfolgen. Bei den Strompreisen ist der Deckel auf Bundes- und EU Ebene zwar immerhin in Arbeit, aber bei Gas und damit auch der Fernwärme eben noch nicht. Das muss sich nicht nur dringend, sondern vor allem schnell ändern“, fordert Mirjam Philipp.

Alle gesetzlich auferlegten Maßnahmen bedeuten für die Wohnungsgenossenschaften innerhalb kürzester Zeit Mehrkosten bzw. einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf von rund 3.000 Euro pro Wohnung. Bei einer mittelgroßen Wohnungsgenossenschaft mit einem Bestand von 3.000 Wohnungen bedeutet dies einen zusätzlichen Liquiditätsbedarf von 9 Millionen Euro bei einer gleichzeitig durchschnittlichen Liquidität von 2,8 Millionen Euro momentan.

„Die bisherigen Maßnahmen der Landes- und Bundesregierung sind grundsätzlich zu begrüßen, aber sie reichen von vorn bis hinten nicht aus, die Situation aufzufangen. Die sächsische Wohnungswirtschaft ist in einer Sandwichposition zwischen Energieversorger und Mieter. Aber: Wer zahlt die Zeche am Ende, wenn der Bürger nicht zahlt? Das heißt, wir brauchen nicht nur die kurzfristige Hilfe, sondern gezielte Maßnahmen für den Fall der Ausfälle im nächsten Jahr, wenn die Betriebskosten-Abrechnung kommt. Ein Kündigungsmoratorium hilft hier nicht weiter. Es verschiebt nur das Problem und ermuntert – noch schlimmer – vielleicht einige wenige auch dazu, nicht zu zahlen. Um die Liquidität zu sichern und die Zeit bis zur endgültigen Abrechnung im nächsten Jahr zu überbrücken und um Forderungsausfälle zu kompensieren, bedarf es zusätzlich eines einfach gestalteten, das heißt zinslosen und ungesicherten, Betriebsmittelkredits und gegebenenfalls einer Landesbürgschaft für unsere Wohnungsgenossenschaften“, fordert der VSWG-Vorstand. „Sie dürfen nicht noch mit ‚Strafzinsen‘ belastet werden, die sich aus der Sandwichposition bzw. Vorleisterrolle gegenüber den Energieversorgern ergeben.“

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