Teilnahmebedingungen zur

Mitteldeutschen Zukunftstagung - Kursänderung in Sicht?
Ein Kompass für die mitteldeutsche Wohnungswirtschaft am 1./2. April 2025


Anmeldung:

Bitte melden Sie sich bis spätestens 19. März 2025 über die Online-Anmeldung an.


Teilnahmegebühren:

Teilnahmegebühr für die Abendveranstaltung
Mitglieder der Verbände:   90,00 Euro pro Teilnehmer
Nichtmitglieder:                 120,00 Euro pro Teilnehmer


Teilnahmegebühr für die Tagung
Mitglieder der Verbände:  280,00 Euro pro Teilnehmer
Nichtmitglieder:                  360,00 Euro pro Teilnehmer

Ab dem 2. Teilnehmer zur Tagung gewähren wir einen Rabatt von 20,00 Euro auf alle weiteren angemeldeten Teilnehmer.

Die Teilnahmegebühr beinhaltet Tagungsunterlagen und Catering (Steuerbefreite Leistung gemäß § 4 Nr. 22a UStG). Bitte überweisen Sie im Vorfeld keine Teilnahmegebühren. Sie erhalten nach der Tagung eine Rechnung durch den VSWG.

Rücktritt:

Bis 14 Tage vor der Veranstaltung ist der Rücktritt kostenfrei. Bei Abmeldung bis 7 Tage vorher wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Abmeldung bzw. Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Personenbezogene Daten und deren Verwendung:

Für die Abwicklung der Veranstaltung werden Teilnehmerlisten erstellt. Die Teilnehmenden erteilen mit der Anmeldung die Zustimmung zur Nennung auf den Teilnehmerlisten.

Der Verband weist darauf hin, dass die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Daten für den Zeitraum der Veranstaltung und darüber hinaus gespeichert werden. Erhobene Daten werden vom Verband außerdem zu Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecken genutzt. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, kann er einer solchen Verwendung seiner Daten jederzeit durch ein entsprechendes Schreiben oder per E-Mail an die Adresse habrom@vswg.de widersprechen.

Fotos, Filmaufnahmen:

Bei dieser Veranstaltung können Fotografen und/oder Kamerateams anwesend sein, welche die Veranstaltung dokumentieren. Mit der Anmeldung erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Anfertigung von Fotos/Videos nach dem Kunsturhebergesetz. Sollten Sie dennoch mit einzelnen Aufnahmen, bei denen Sie als Person (gegebenenfalls mit anderen Personen) im Mittelpunkt stehen, speziell mit der Speicherung oder Nutzung dieser Aufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte selbständig dem Fotografen und/oder den Kamerateams vor Ort mit.

Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. behält sich vor, die Aufnahmen zu Zwecken der Werbung und Eigendarstellung ohne zeitliche Begrenzung zu veröffentlichen und zu nutzen. Die Einwilligung erstreckt sich insbesondere auf die Nutzung in einem deutsch- oder fremdsprachigen Internetauftritt des Verbandes, die Einstellung in das Verbandsintranet, die Nutzung – auch als Titel – in Druckerzeugnissen wie Broschüren oder Geschäftsberichten sowie in Präsentationen.

Im Falle von Videoaufnahmen erstreckt sich die Einwilligung auch auf die Nutzung von Standbildern und die separate Nutzung der Bild- und Tonspuren. Bei Aufnahmen in denen die Veranstaltung insgesamt und nicht einzelne Teilnehmer im Mittelpunkt stehen, kann – und hier bitten wir um Verständnis – nicht ausgeschlossen werden, dass Sie darauf zu sehen sein werden (zum Beispiel als einer unter vielen anderen). Sofern der Verband Ihnen Aufnahmen zur Verfügung stellt, bitten wir Sie um Verständnis, dass diese Aufnahmen Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Dies gilt insbesondere bei Medienunternehmen. Auch die Bereitstellung auf Social-Media-Netzwerken oder Homepages bitten wir zu unterlassen. Bitte beachten Sie dies auch bei Aufnahmen, die Sie selbst als Teilnehmer der Veranstaltung machen.