Teilnahme­bedingungen zum Verbandstag am 1. Juli 2026

Anmeldung:

Bitte senden Sie Ihre Anmeldung bis spätestens 16. Juni 2026 an den VSWG.

per E-Mail: veranstaltung@vswg.de

Online:  www.vswg.de/mitgliederlogin

Teilnahmegebühren:

Für die Abendveranstaltung wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 90,00 € zzgl. 19 % USt. erhoben.

Rücktritt:

Bis 17. Juni 2026 ist der Rücktritt kostenfrei. Bei späterer Abmeldung bzw. Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr fällig.

Bitte überweisen Sie im Vorfeld keine Teilnahmegebühren. Sie erhalten nach der Veranstaltung eine Rechnung.

Personenbezogene Daten und deren Verwendung:

Für die Abwicklung der Veranstaltung werden Teilnehmerlisten erstellt. Die Teilnehmenden erteilen mit der Anmeldung die Zustimmung zur Nennung auf den Teilnehmerlisten. Der Verband weist darauf hin, dass die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Daten für den Zeitraum der Veranstaltung und darüber hinaus gespeichert werden. Erhobene Daten werden vom Verband außerdem zu Marktforschungs-, Marketing- und Werbezwecken genutzt. Sollte ein Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, kann er einer solchen Verwendung seiner Daten jederzeit durch ein entsprechendes Schreiben oder per E-Mail an die Adresse habrom@vswg.de widersprechen.

Fotos, Filmaufnahmen:

Bei dieser Veranstaltung können Fotografen und/oder Kamerateams anwesend sein, welche die Veranstaltung dokumentieren. Mit der Anmeldung erteilen Sie Ihre Zustimmung zur Anfertigung von Fotos/Videos nach dem Kunsturhebergesetz. Sollten Sie dennoch mit einzelnen Aufnahmen, bei denen Sie als Person (gegebenenfalls mit anderen Personen) im Mittelpunkt stehen, speziell mit der Speicherung oder Nutzung dieser Aufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte selbständig dem Fotografen und/oder den Kamerateams vor Ort mit. Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. behält sich vor, die Aufnahmen zu Zwecken der Werbung und Eigendarstellung ohne zeitliche Begrenzung zu veröffentlichen und zu nutzen. Die Einwilligung erstreckt sich insbesondere auf die Nutzung in einem deutsch- oder fremdsprachigen Internetauftritt des Verbandes, die Einstellung in das Verbandsintranet, die Nutzung – auch als Titel – in Druckerzeugnissen wie Broschüren oder Geschäftsberichten sowie in Präsentationen. Im Falle von Videoaufnahmen erstreckt sich die Einwilligung auch auf die Nutzung von Standbildern und die separate Nutzung der Bild- und Tonspuren. Bei Aufnahmen in denen die Veranstaltung insgesamt und nicht einzelne Teilnehmer im Mittelpunkt stehen, kann – und hier bitten wir um Verständnis – nicht ausgeschlossen werden, dass Sie darauf zu sehen sein werden (zum Beispiel als einer unter vielen anderen). Sofern der Verband Ihnen Aufnahmen zur Verfügung stellt, bitten wir Sie um Verständnis, dass diese Aufnahmen Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Dies gilt insbesondere bei Medienunternehmen. Auch die Bereitstellung auf Social-Media-Netzwerken oder Homepages bitten wir zu unterlassen. Bitte beachten Sie dies auch bei Aufnahmen, die Sie selbst als Teilnehmer der Veranstaltung machen.