DER VSWG – EIN PORTRAIT

DAFÜR STEHEN SÄCHSISCHE WOHNUNGSGENOSSEN­SCHAFTEN

Die sächsischen Wohnungsgenossenschaften sind ein Garant für bezahlbares Wohnen und unbezahlbare soziale Nähe einer genossenschaftlichen Gemeinschaft für rund eine halbe Million Menschen in Sachsen. Mit einem Wohnungsbestand von rund 300.000 Wohnungen sind sie außerdem ein wesentlicher Faktor der sächsischen Wirtschaft.

 

DAFÜR STEHT DER VERBAND SÄCHSISCHER WOHNUNGSGENOSSEN­SCHAFTEN E.V.

Der Verband vertritt die Interessen der 201 sächsischen Wohnungsgenossenschaften gesellschaftlich, landespolitisch sowie wirtschaftlich und ist gesetzlicher Prüfungsverband. Weitere Mitglieder sind eine Gesellschaft, eine Stiftung und 37 Gastmitglieder. Sehen Sie nach, welche es sind. Unsere Suchfunktion wird Ihnen dabei behilflich sein. 

Verbandsportrait

INTERESSENBEREICH

Der Verband nach außen.

Der VSWG vertritt die Interessen der sächsischen Wohnungsgenossenschaften gesellschaftlich. Hierbei ist er unermüdlich z. B. in seinem Einsatz zur weiteren Stärkung der Genossenschaftsidee im Bereich der Wohnungswirtschaft. Wo gibt es noch eine Rechtsform, die eine eigentümerähnliche Beteiligung der Wohnungsnutzer ermöglicht und dies gleichzeitig mit einem sozialen Auftrag des Zusammenlebens verbindet? Die weit über hundert Jahre alten genossenschaftlichen Prinzipien der Selbstverwaltung, Selbstverantwortung und Selbsthilfe werden hier nachhaltig gelebt und durch ein viertes Prinzip ergänzt: Selbstbewusstsein. Dies kommunizieren wir als Verband in die Gesellschaft durch Gespräche, intensives Netzwerken, die Medien, Veranstaltungen und Aktionen.

Wir nehmen die Interessen der sächsischen Wohnungsgenossenschaften im Dachverband, dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., sowie in anderen Verbänden, Vereinen und Institutionen wahr und halten Kontakt zu den wohnungswirtschaftlichen Verbänden in Deutschland und Europa.

Der VSWG vertritt die Interessen der sächsischen Wohnungsgenossenschaften landespolitisch. Wir sind Vertreter der wohnungsgenossenschaftlichen Anliegen, Forderungen und Bedürfnisse gegenüber der Landespolitik und den zuständigen Ministerien. Das Spektrum reicht von thematischem Austausch mit ministeriellen Vertretern und mit allen Parteien, die thematisch in Berührung zu wohnungsgenossenschaftlichen Positionen stehen, weiter über das Thema Förderung und über die Landesgesetzgebung mit wohnungspolitischem Bezug bis hin zur fachlichen Mitarbeit in ministeriell initiierten Kreisen.

Der Verband vertritt die Interessen der sächsischen Wohnungsgenossenschaften wirtschaftlich und setzt sich für die Erhaltung einer stabilen wirtschaftlichen Lage seiner Mitgliedsunternehmen ein. Die sächsischen Wohnungsgenossenschaften sind ein wesentlicher Faktor der sächsischen Wirtschaft. Erneut über der 500-Millionen-Euro-Marke lagen die Investitionen für das Jahr 2021. Trotzdem spiegelt sich die Entwicklung auch in den Investitionen wider, die um 4,5 % auf 542 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr eingebrochen sind. Als Unternehmen erwirtschaften sie mit den jährlichen Umsatzerlösen in Höhe von rund 1,31 Milliarden Euro einen Anteil von ca. einem Prozent am sächsischen Bruttoinlandsprodukt und sind für mehr als 2.600 Mitarbeiter sowie 92 Auszubildende und Studierende ein verlässlicher Arbeitgeber und sichern gleichzeitig Aufträge sowie Arbeitsplätze in vielen weiteren Branchen, die die Wohnungswirtschaft flankieren.

Genossenschaften sind per se nicht gewinnorientiert. Dennoch müssen Investitionen und Engagement refinanzierbar bleiben. Hier gilt es, den Spagat zwischen bezahlbarem Wohnen und der Refinanzierbarkeit zu wahren. Keine leichte Aufgabe, angesichts der Herausforderungen z. B. durch die Coronakrise, den steigenden Baukosten und den gesetzlichen Restriktionen einer Umlegbarkeit mietrelevanter Kosten. Mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete (Nutzungsgebühr) von 5,16 Euro/m2 sind die Wohnungsgenossenschaften aber Garant für sozial verantwortbare Mieten. Dass dies so bleibt – dafür setzen sich nicht nur die Unternehmen ein, sondern natürlich auch ihr Verband, der VSWG.

Der Verband nach Innen

Der Verband informiert seine Mitglieder.

Wir informieren unsere Mitglieder regelmäßig über relevante wohnungspolitische Entscheidungen und fachspezifische Themen. Letztere werden nicht nur durch die Referenten des Verbandes, sondern auch durch die verbandsangebundenen Fachausschüsse aufgearbeitet. Dies geschieht durch Beiträge in unserem Mitgliederbereich, Mitgliederinformationen, den Verbandsmitteilungen, Publikationen, Newslettern oder auch im jährlichen Geschäftsbericht.

Unsere regelmäßigen Veranstaltungen wie der Verbandstag, der Tag Sächsischer Wohnungsgenossenschaften oder Thementage dienen nicht nur einer solchen Informationsvermittlung, sondern darüber hinaus auch als Plattformen für unsere Mitglieder, sich untereinander auszutauschen und die Netzwerktätigkeit mit unseren Partnern zu intensivieren.

Wir bilden weiter und unterstützen die Aus- und Weiterbildung der Vorstandsmitglieder und Mitarbeiter in vielfältigen Seminaren und Workshops, überwiegend im Verbandshaus in Dresden, mit Online-Seminaren, aber auch in Präsenz in den Regionen des Freistaates Sachsen oder in den einzelnen Genossenschaften direkt.

Der Verband berät seine Mitglieder.

Die Beratung der Mitglieder erfolgt in vielen Bereichen. Hier decken wir das Beratungsangebot insbesondere im klassischen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich ab, beraten aber auch mit sozialem oder öffentlichkeitswirksamen Bezug. Dabei erfolgt die Beratung in ihrer Intensität unabhängig von der Unternehmensgröße, aber immer orientiert an den Bedürfnissen der Mitglieder.

Auf der Grundlage von Befragungen und regelmäßig erarbeiteter Statistiken begleiten wir notwendige Analysen, Gutachten und Markteinschätzungen unserer Mitglieder und unterstützen sie beim Konzipieren geeigneter Marketingstrategien.

Dem Verband ist Mitgliedernähe wichtig. Die Repräsentanz der Mitglieder unabhängig von der Unternehmensgröße ist durch die vereinsrechtliche Struktur bzw. die Gremien des Verbandes grundsätzlich gesichert. Diese sind ausschließlich mit Mitgliedsvertretern besetzt. Ferner kommt den neun Fachausschüssen und operativen Arbeitskreisen des Verbandes eine große Bedeutung zu. Diese Kreise sind mit Vorstandsmitgliedern der Unternehmen besetzt und garantieren eine qualitativ hohe Facharbeit von unseren Mitgliedern für unsere Mitglieder. Wir sind nicht nur so für alle Angelegenheiten der Mitglieder da. Neben der persönlichen Ansprache bei Bedarf würdigen wir herausragende Leistungen unserer Mitglieder bzw. ihrer Vertreter mit Auszeichnungen und nehmen an Jubiläen sowie zahlreichen Veranstaltungen der Verbandsmitglieder teil.

PRÜFUNGSBEREICH

Der Verband ist gesetzlicher Prüfungsverband der Wohnungsgenossenschaften und hierfür durch das Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit bereits im Jahre 1991 autorisiert. Die Pflichtprüfung ist dabei eine Besonderheit nach dem Genossenschaftsgesetz. Jede Genossenschaft muss sich in einem bestimmten Turnus (pflicht)prüfen lassen. Die Prüfung erstreckt sich auf die Überprüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse und die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung. Das schließt die Führung der Mitgliederliste, den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang) und den Lagebericht ein. Die Ergebnisse der Prüfungen werden in Prüfungsberichten, inzwischen meist in digitaler Fassung, dokumentiert und im Rahmen der ordentlichen Mitglieder-/Vertreterversammlung den Genossenschaftsmitgliedern zur Kenntnis gebracht. Nicht nur die Ergebnisse sind so eine wichtige Grundlage für alle wirtschaftlichen Entscheidungen einer Wohnungsgenossenschaft. Die Prüfungsbetreuung kann gerade bei kleineren Genossenschaften dazu beitragen, dass wirtschaftliche Krisensituationen rechtzeitig erkannt und gelöst werden können. Insolvenzen können so vermieden werden.

Für die Prüfungen der 201 sächsischen Wohnungsgenossen­schaften stehen insgesamt 10 Prüfer und 4 Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater zu Verfügung.

Die Digitalisierungsprozesse machen auch vor der Prüfung nicht halt. So wurde eine Prüfungssoftware Anfang 2020 eingeführt, welche mit einer skalierten Prüfungsdurchführung insbesondere eine bessere Einbindung des gesamten Prüfungsteams ermöglicht.

Darüber hinaus unterstützt der Prüfungsverband die Gründungsberatung von gründungswilligen Interessenten und führt ggf. eine dann erforderliche Gründungsprüfung durch. Ebenso erfolgt regelmäßig die Begleitung der Vorbereitung und Durchführung von Verschmelzungen zweier Genossenschaften sowie die Erstellung gutachterlicher Stellungnahmen zu besonderen thematischen Schwerpunkten.